Eingeschränkte Öffnung der Jugendarbeit

Ab Montag, 15. März sind nach 4-monatiger Pause wieder außerschulische Bildungsangebote, die § 20 Abs. 2 der 12. BayIfSMV unterfallen, in Landkreisen und kreisfreien Städten (mit einer 7-Tage-Inzidenz unter 100) in Präsenzform möglich. Voraussetzung ist, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann.

Weitere Informationen zu Rahmenbedingungen, wie die Maskenpflicht oder das benötigte Hygienekonzept finden sich auf der Homepage des BJR unter: www.bjr.de/corona