Förderung von Geräten und Materialien
Kurzbeschreibung/Beispiele:
Arbeitsmaterialien für die Jugendarbeit (z.B. Fachliteratur, Kleinsportgeräte, Technische Geräte, Musikinstrumente für die Gruppenarbeit, Gruppenzelte, Lagerzubehör)
Fristen:
Abrechnung einmal jährlich bis spätestens 01.11.
Zuschusshöhe:
Bis zu 30% der anrechnungsfähigen Kosten, höchstens 750,-€ pro Kalenderjahr
Erforderliche Unterlagen:
- Antrag
- Belege in Kopie
- Kosten und Finanzierungsplan
Coronabedingte Erweiterung:
Zusätzliche Förderung von Geräten und Materialien, die coronabedingt angeschafft wurden, wie beispielsweise:
Materialien für die gestiegenen Hygieneanforderungen (z.B. Mobile Waschbecken, Desinfektionsmittelspender uvm.)
Software und Lizenzen (z.B. Videokonferenzsoftware, Abstimmungstools uvm.)