Förderung von Geräten und Materialien

Kurzbeschreibung/Beispiele:
Arbeitsmaterialien für die Jugendarbeit (z.B. Fachliteratur, Kleinsportgeräte, Technische Geräte, Musikinstrumente für die Gruppenarbeit, Gruppenzelte, Lagerzubehör)

Fristen:
Abrechnung einmal jährlich bis spätestens 01.11.

Zuschusshöhe:
Bis zu 30% der anrechnungsfähigen Kosten, höchstens 750,-€ pro Kalenderjahr

Erforderliche Unterlagen:

  • Antrag
  • Belege in Kopie
  • Kosten und Finanzierungsplan

Coronabedingte Erweiterung:

Zusätzliche Förderung von Geräten und Materialien, die coronabedingt angeschafft wurden, wie beispielsweise:

Materialien für die gestiegenen Hygieneanforderungen (z.B. Mobile Waschbecken, Desinfektionsmittelspender uvm.)

Software und Lizenzen (z.B. Videokonferenzsoftware, Abstimmungstools uvm.)

Formulare