Was ist die Aktivierungskampagne ?

DERZEIT KÖNNEN KEINE WEITEREN ANTRÄGE MEHR ABGEGEBEN WERDEN. 

Im Rahmen des Konzepts zur außerschulischen Unterstützung von Kindern und Jugendlichen in der Corona-Pandemie des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales ist der BJR beauftragt, eine Medienkampagne sowie Maßnahmen zu entwickeln, die Perspektiven für Jugendliche schafft, die Partizipation junger Menschen stärkt und Jugendarbeit unterstützt.

Die Kampagne soll der durch die Corona-Pandemie verursachten Isolation und Passivität junger Menschen sowie dem Frust und der Erschöpfung vieler Mitarbeitender in der Jugendarbeit entgegenwirken. Hauptziel soll dabei sein, junge Menschen und Mitarbeitende der Jugendarbeit (wieder) neu für die Angebote der Jugendarbeit vor Ort zu gewinnen.

                       

Was wird gefördert?

Der Kreisjugendring Dillingen will einen Großteil der vorhandenen Gelder (30.000 Euro) an seine Mitgliedsverbände sowie an Einrichtungen der offenen Jugendarbeit im Landkreis Dillingen a.d.Donau weitergeben.

  • Gefördert werden Veranstaltungen für Kinder und Jugendliche, um sie (wieder) für die Jugendarbeit zu gewinnen.
  • Wir unterstützen jede Veranstaltung eines Mitgliedsverbandes und einer Einrichtung der offenen Jugendarbeit mit maximal 500 Euro pro Veranstaltung. Online-Veranstaltungen können nicht gefördert werden.
  • Gemeinsame Aktionen mit mehreren Verbänden können eingereicht werden.
  • Über die Höhe der finanziellen Unterstützung entscheidet ein Gremium aus ehrenamtlichen Vorstandsmitgliedern und Mitarbeiter:innen des KJR im Einzelfall. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf eine Unterstützung.
  • Die Veranstaltungen müssen bis zum  30.11.22 stattgefunden haben.

Wie läuft die Förderung ab?

  1. Reicht eure Ideen mit dem Formular „Interessensbekundung“  bis spätestens 30.06.2022 bei uns ein.
  2. Nachdem euer Vorschlag von uns geprüft wurde, informieren wir euch darüber, ob und in welcher Höhe Ihr mit unserer Unterstützung rechnen könnt.
  3. Wir schließen mit euch eine Kooperationsvereinbarung ab. Diese Vereinbarung ist eine Voraussetzung für die finanzielle Unterstützung im Rahmen der Aktivierungskampagne.
  4. Ihr führt eure Veranstaltung durch. (Hinweis auf Förderung nicht vergessen!)
  5. Nach der Veranstaltung reicht ihr den Verwendungsnachweis bei uns ein.
  6. Der KJR überweist euch das tatsächlich entstandene Defizit (bis zur maximalen Höhe des zugesagten Unterstützungsbeitrags).
    Bei Vorleistung durch KJR: Nicht benötigte Geldmittel werden an den KJR zurücküberwiesen.

Antragsformulare