Jugendleiterausbildung

Dir macht die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen Spaß und du willst in unserem Team mitarbeiten? Kein Problem. Der Kreisjugendring Dillingen bietet jedes Jahr eine Jugendleiter:innenausbildung an die zum Erhalt der Jugendleiter:innencard (Juleica) berechtigt und insgesamt die folgenden Bausteine beinhaltet:

Juleica Baustein: Basis Wochenende

Für Jugendliche ab 15 Jahren, die Interesse haben als Jugendleiterin oder Jugendleiter in der ehrenamtlichen Kinder- und Jugendarbeit tätig zu sein, bietet der Kreisjugendring Dillingen jedes Jahr eine dreitägige Jugendleiter:innen-Grundschulung an. Dort geht es um Themen wie Gruppenphasen, die Rolle eines/einer Jugendleiter:in  und viele weitere Inhalte, die wichtig sind, wenn man Kinder und Jugendliche betreuen möchte. Auch gemeinsame Spiele am Abend gehören zu unserem Wochenende dazu.

Juleica Baustein: Erste-Hilfe-Kurs

In Ferien- und Freizeitmaßnahmen wird getobt, gespielt und Sport getrieben. Wenn dann doch einmal etwas passiert, sollte der/die Jugendleiter:in die wichtigen Handgriffe kennen und richtig reagieren. Daher gehört der umfangreiche Erste-Hilfe-Kurs speziell für Jugendgruppen zu einem wichtigen Bestandteil der Juleica-Ausbildung. Der Erste-Hilfe-Kurs gilt auch für den Führerschein.

Juleica Baustein: Sicherheit und Aufsichtspflicht

Bei diesem Abendseminar werden die folgenden Themen behandelt: Aufsichtspflicht und präventive Maßnahmen im Rahmen der Aufsichtspflicht, Pädagogische Hilfen wie z.B. Sanktionsmöglichkeiten, Jugendschutzgesetz und Ausführungsbestimmungen und Behandlung von Fragen aus der Praxis der teilnehmenden Jugendleiter:innen. Willkommen ist jeder, der etwas über die Themen lernen oder seine JULEICA auffrischen möchte.

Juleica – Die Jugendleiter:innen-Card

Die Juleica (Jugendleiter:innen-Card) ist ein bundesweit einheitlicher Ausweis für ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Jugendarbeit. Mit Hilfe der Juleica können sich Gruppenleiter:innen gegenüber Eltern und Teilnehmenden sowie gegenüber Politik und Gesellschaft als ausgebildete Mitarbeiter:innen der Jugendarbeit ausweisen.

Denn jeder/jede Inhaber:in hat eine Ausbildung nach festgelegten Qualitätsstandards absolviert und sich mindestens 40 Stunden mit Gruppenpädagogik, Aufsichtspflicht, Methoden der Jugendarbeit und vielen anderen Themenbereichen beschäftigt. Darüber hinaus legitimiert die Juleica auch gegenüber staatlichen und nicht staatlichen Stellen, von denen Beratung und Hilfe angeboten wird.

Die Juleica erhalten Mitarbeiter:innen in der Jugendarbeit, die für einen anerkannten öffentlichen oder freien Träger der Jugendhilfe ehrenamtlich tätig sind (im Sinne des § 73 SGB VIII).

Die Juleica kann unter www.juleica-antrag.de im Online-Antragsverfahren beantragt werden. Erforderlich sind dazu eine Email-Adresse sowie ein digitales Portrait-Foto.

Link zur Antragsstellung: www.juleica-antrag.de
Link zu den FAQs zum neun Antragsverfahren: www.juleica.de/570.0.html
Link zur Juleica-Website: www.juleica.de