Fördervoraussetzungen
1. Antragsberechtigung
Antragsberechtigt sind nur Mitgliedsverbände des Kreisjugendrings Dillingen, sowie weitere öffentlich anerkannte freie Träger der Jugendhilfe mit Sitz im Landkreis.
Aus den Mitteln des Landkreises werden nur Maßnahmen mit Teilnehmer:innen aus mindestens 3 verschiedenen politischen Gemeinden des Landkreises Dillingen gefördert, wobei nicht mehr als 80 % der Teilnehmer:innen aus einer Gemeinde kommen dürfen.
2. Teilnehmer:innen
Bezuschusst werden Teilnehmer:innen aus dem Landkreis Dillingen ab dem Alter von 6 bis einschließlich 26 Jahre (ausgenommen Jugendleiter:innen-Ausbildung).
Betreuer:innen und Referent:innen müssen mindestens 16 Jahre alt sein. Eine Altershöchstgrenze besteht für sie nicht. Jugendleiter:innen, die über eine gültige Juleica verfügen, werden aufgrund ihrer besonderen Qualifikation höher gefördert.
3. Form der Antragstellung
Die Anträge sind auf den vorgesehenen Antragsformularen des Kreisjugendrings Dillingen zu stellen. Sie können nur bearbeitet werden, wenn sie sorgfältig und vollständig ausgefüllt sind. Werden fehlende Unterlagen nicht vollständig und fristgerecht nachgereicht, wird der Antrag abgelehnt. Für jede einzelne Veranstaltung ist ein gesonderter Antrag zu stellen. Den Anträgen sind, soweit erforderlich, die Belege in Kopie beizulegen.
Zuschussanträge für Fahrt und Lager, die im zweiten Halbjahr stattfinden, müssen aus haushaltstechnischen Gründen bis zum 30.06. schriftlich vorangemeldet werden (Dauer und Personenzahl).
4. Verwendungsnachweise und Prüfungsrecht
Die ordnungsgemäße Verwendung der Zuschussmittel ist vom Antragsteller oder der Antragstellerin auf Anforderung des Kreisjugendrings nachzuweisen. Er oder sie verpflichtet sich, die erhaltenen Zuschussmittel entsprechend der Zweckbindung der Zuschussrichtlinien zu verwenden. Änderungen des Zuschussantrages sind dem Kreisjugendring umgehend mitzuteilen. Eventuell zu viel erhaltene Beträge sind ohne Aufforderung sofort zurückzuzahlen.
Alle Antragsteller:innen werden darauf hingewiesen, dass es sich bei der Gewährung von Zuschüssen um Steuergelder handelt. Es ist deshalb erforderlich, dass jede Einnahme und Ausgabe ordnungsgemäß in einem Kassenbuch oder Buchhaltungsprogramm vermerkt wird und durch Originalbelege nachgewiesen werden kann.
Die Belege sind im Original für mindestens 5 Jahre aufzubewahren. Im Einzelnen gelten die Auflagen des Bewilligungsbescheids. Das Rechnungsprüfungsrecht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises, sowie des Kreisjugendrings Dillingen ist von jedem und jeder Zuwendungsempfänger:in anzuerkennen.
5. Höhe der Zuschüsse und Rechtsanspruch
Die Höhe der Zuschüsse ist den einzelnen Förderbereichen zu entnehmen. Unabhängig von der berechneten Zuschusssumme wird maximal ein Zuschuss in Höhe des Fehlbedarfs bewilligt (=Defizitförderung).
Zuschüsse werden nur nach der jeweiligen Finanzlage gewährt.
Ein Rechtsanspruch kann nicht geltend gemacht werden, auch wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, die einen Zuschuss rechtfertigen würden. Die Gewährung von Zuschüssen des Kreisjugendrings setzt voraus, dass anderweitige Zuschussmöglichkeiten ausgeschöpft und angegeben werden.
6. Förderfähige Kosten
Zu den förderungsfähigen Kosten zählen:
- Raummieten, Unterkunft und Verpflegung (Alkohol und Tabakwaren werden nicht bezuschusst. Pfand ist in der Kostenaufstellung auszuweisen und abzuziehen).
- Angemessene Fahrtkosten (Fahrtkosten können nur dann als zuschussfähige Kosten angesetzt werden, wenn diese tatsächlich bezahlt wurden. Es sind vorrangig öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen bzw. Fahrgemeinschaften zu bilden. Kosten für Einzelfahrer:innen werden nur in begründeten Ausnahmefällen anerkannt.)
- Honorare (Entschädigungen für lehrende und betreuende Tätigkeiten)
- Notwendige Arbeits- und Hilfsmittel, Programmkosten
Weitere Bestimmungen werden in den einzelnen Abschnitten der Förderrichtlinien geregelt.
7. Bewilligungsbescheid und Auszahlung der Zuschüsse
Dem Antragsteller oder der Antragstellerin wird die Bewilligung oder Ablehnung eines Zuschusses durch einen Bescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung mitgeteilt. Gegen den Bescheid kann innerhalb einer Frist von 4 Wochen nach Zustellung begründeter Widerspruch beim Kreisjugendring Dillingen eingelegt werden. Der Kreisjugendring Dillingen entscheidet über den Widerspruch.
Der Kreisjugendring Dillingen bewilligt den Zuschuss im Rahmen seines Haushalts für das laufende Haushaltsjahr. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt erst nach Beendigung der Maßnahme bzw. nach erfolgter Investition und nach vollständiger und fristgerechter Antragstellung. Eine Auszahlung erfolgt nur auf ein Bankkonto der antragstellenden Organisation, nicht jedoch auf ein Privatkonto (Ausnahme ist eine direkte Förderung der Ausgaben von Jugendleiter:innen bei der Teilnahme an Aus- und Fortbildungsmaßnahmen).
8. Förderbereiche
Folgende Zuschussbereiche werden gefördert:
• Grundförderung für Jugendorganisationen auf Kreis- und Stadtebene
• Förderung von Freizeitmaßnahmen
• Förderung der Jugendbildung
• Förderung der Teilnahme an Aus- und Fortbildungen für Jugendleiter/-innen
• Förderung von Projektarbeit und Aktivitäten zu inhaltlichen Schwerpunkten
• Förderung von Geräten und Materialien
• Förderung der Renovierung und Ausstattung von örtlichen Einrichtungen der Jugendarbeit
• Förderung von Tagesaktionen