Förderrichtlinien Kreisjugendring Dillingen

Die nachstehenden Richtlinien wurden durch Beschluss der Vollversammlung des Kreisjugendrings Dillingen a.d.Donau am 18. November 2010 beschlossen und treten zum 01. Januar 2011 in Kraft. Alle vor dem 01. Januar 2011 gültigen Richtlinien verlieren dadurch ihre Gültigkeit.

Informationen zu den allgemeinen Fördervoraussetzungen finden Sie hier

Maßnahmen und Zuschüsse

1. Zweck der Förderung

Die auf Kreisebene tätigen Jugendorganisationen sollen durch diese Förderung in die Lage versetzt werden, ihre allgemeinen Aufgaben auf Landkreisebene wahrzunehmen. Zu diesen Aufgaben gehört insbesondere die Koordination der einzelnen Gruppen der Jugendorganisation, sowie deren Vernetzung und Leitungsaufgaben. Darüber hinaus sollen Jugendorganisationen in die Lage versetzt werden, sich jugendpolitisch zu positionieren und damit aktiv im Kreisjugendring mitzuarbeiten.

2. Gegenstand der Förderung

Gefördert werden entsprechend dem Zweck der Förderung vor allem Verwaltungs- und Reisekosten, aber auch entstehende Kosten für Gremien.

3. Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind die im Kreisjugendring Dillingen vertretenen Jugendorganisationen.

4. Förderungsvoraussetzungen

Der Zuwendungsempfänger muss auf der Landkreisebene über ein Gremium oder ein Organ zur Wahrnehmung der im Zweck der Förderung genannten Aufgaben verfügen, das zumindest aus drei verschiedenen Ortsgruppen gebildet wird. Die antragstellende Jugendorganisation soll sich aktiv an der Arbeit des Kreisjugendrings Dillingen beteiligen.

5. Umfang der Förderung

Zuwendungsfähig sind insbesondere Kosten für:
• Reisekosten und Kosten für Gremien
• Öffentlichkeitsarbeit
• Verwaltungskosten und Geschäftsbedarf

6. Höhe der Förderung

Grundpauschale: 200 Euro/Jahr
Die Grundpauschale erhalten alle Jugendorganisationen, die die Fördervoraussetzungen erfüllen.
Die Grundförderung kommt nur dann zur Auszahlung, wenn die Jugendorganisation während des letzten Jahres vor dem Zuwendungsjahr mit mind. 75% der Delegierten an den Vollversammlungen teilgenommen hat.

7. Verfahren/Antragstellung und Verwendungsnachweis

Die Anträge müssen bis spätestens 31.03. eines Jahres beim Kreisjugendring eingegangen sein. Dem Antrag ist ein Arbeitsbericht beizulegen, aus dem die Anzahl der aktiven Ortgruppen mit Jugendleiter:innen und Jugendlichen ersichtlich ist. Darüber hinaus soll eine Terminübersicht der Gremien mit den Inhalten der Arbeit (bspw. anhand von Beschlussfassungen) enthalten sein (siehe auch Muster im Anhang).
Ein zahlenmäßiger Verwendungsnachweis ist nicht erforderlich. Die entstandenen Kosten müssen jedoch für Rechnungsprüfungen nachweis- und nachvollziehbar sein.

1. Zweck der Förderung

Freizeitmaßnahmen sollen Teilnehmer:innen ein gemeinsames Erleben von Sport, Spiel und Geselligkeit sowie sozialer Erfahrungen ermöglichen und den schonenden Umgang mit Natur und Umwelt fördern. Freizeitmaßnahmen knüpfen an den Interessen der jungen Menschen an, werden von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet. Sie befähigen sie zur Selbstbestimmung und zur gesellschaftlichen Mitverantwortung und regen sie zu sozialem Engagement an.

2. Gegenstand der Förderung

Gefördert werden mehrtägige Freizeitmaßnahmen, die dem Zweck der Förderung entsprechen.

3. Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind die im Kreisjugendring Dillingen zusammengeschlossenen Jugendorganisationen und andere im Landkreis öffentlich anerkannte freie Träger der Jugendhilfe, die Maßnahmen im Bereich der Jugendarbeit anbieten.

4. Förderungsvoraussetzungen

• Die Maßnahmen müssen dem Zweck und Gegenstand der Förderungsrichtlinien entsprechen.
• Maßnahmen müssen mindestens eine Übernachtung beinhalten und sollen höchstens 21 Tage dauern. An- und Abreise gelten als ein Tag.
• Die Teilnehmer:innen dürfen grundsätzlich nicht älter als 26 Jahre alt sein. Die Teilnehmer:innenzahl beträgt mindestens 8 Personen.
• Pro sechs Teilnehmer:innen kann eine Betreuungskraft gefördert werden.
• Die Teilnehmer:innen sollen grundsätzlich an der gesamten Maßnahme teilnehmen.
• Eine angemessene Eigenleistung ist zu erbringen.

5. Umfang der Förderung

Förderungsfähige Kosten sind:
• Fahrtkosten
• Verpflegung und Übernachtung
• Raummieten
• Honorare
• Programm- und Materialkosten

6. Höhe der Förderung

Die Höhe der Förderung beträgt bei mehrtätigen Maßnahmen 3,-€ pro Tag und Teilnehmer:in. Mit einer gültigen Juleica erhöht sich der Tagessatz für jede:n Betreuer:in auf 6,-€. Höchstfördersatz 800,-€

7. Verfahren/Antragstellung:

• Die Anträge sind auf einem Formblatt einzureichen
• Den Anträgen sind beizufügen:
▪ die Ausschreibung bzw. Einladung;
▪ ein zeitlicher Programmablauf
▪ eine Teilnehmer:innen-Liste mit Unterschriften im Original
▪ eine Kostenaufstellung
• Die Anträge sind 8 Wochen nach Durchführung der Maßnahme beim Kreisjugendring einzureichen.
• Maßnahmen die nach dem 01.07. stattfinden, sind bis 30.06. voranzumelden

1. Zweck der Förderung

Jugendarbeit hat eine besondere, durch andere Bildungsträger nicht ersetzbare Funktion im Bereich der nicht formellen Bildung junger Menschen. Gekennzeichnet ist außerschulische Jugendbildung durch Strukturmerkmale wie Freiwilligkeit, Interessenorientierung und Selbstbestimmung. Die Förderung der Jugendbildung soll alle im KJR zusammengeschlossenen Jugendverbände, -gemeinschaften und –initiativen in die Lage versetzen, Angebote der außerschulischen Jugendbildung auf örtlicher Ebene durchzuführen. Die inhaltlichen Schwerpunkte der Bildungsarbeit werden dabei von den Jugendorganisationen eigenständig festgelegt. Der Kreisjugendring Dillingen trägt durch Beratung und Unterstützung (z.B. Vermittlung von Fachkräften) zur Qualifizierung der
Angebote bei.
Außerschulische Jugendbildung soll jungen Menschen Hilfen zur freien Entfaltung ihrer Persönlichkeit, ihrer Fähigkeiten und Kenntnisse geben und sie zur Wahrnehmung ihrer Rechte und zur Mitverantwortung in der Gesellschaft befähigen. Jungen Menschen werden dabei Lernfelder angeboten, in denen sie ihre eigene Situation und die bestimmenden inneren und äußeren Faktoren erfahren und ihr eigenes Verhalten überprüfen. Jugendbildung stellt damit Bezüge zu den unterschiedlichen Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen her und ermöglicht Bildungserfahrungen durch abwechslungsreiche Angebotsformen und den Einsatz vielfältiger Methoden.

2. Gegenstand der Förderung

Gefördert werden örtliche Angebote der außerschulischen Jugendbildung, die sich insbesondere auf die Bereiche der allgemeinen, politischen, sozialen, gesundheitlichen, kulturellen, naturkundlichen und technischen Bildung beziehen. Jeder Bildungsmaßnahme muss eine pädagogische Zielvorstellung zugrunde liegen, die mittels geeigneter Methoden umgesetzt wird.
Eine örtliche Maßnahme liegt vor, wenn sich die Ausschreibung an die Teilnehmer:innen im Kreisgebiet richtet. Entsprechend den örtlichen Gegebenheiten können Abweichungen davon, bspw. aufgrund des schulischen Einzugsgebiets, berücksichtigt werden. Eine Förderung schließt die zusätzliche Förderung aus Mitteln der Bayerischen Staatsregierung aus.

3. Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind die im Kreisjugendring Dillingen zusammengeschlossenen Jugendverbände, Jugendgemeinschaften und Jugendinitiativen.

4. Förderungsvoraussetzungen

Jugendbildungsmaßnahmen im Sinne der Richtlinien liegen vor, wenn:
• die Maßnahme dem Zweck und Gegenstand der Förderungsrichtlinie entspricht;
• die Maßnahme grundsätzlich allen Jugendlichen offen steht;
• die Teilnehmer:innen grundsätzlich nicht älter als 26 Jahre sind;
• die Teilnehmer:innenzahl mindestens 8 beträgt;
• die Teilnehmer:innenzahl nicht mehr als 60 beträgt;
• je angefangene 20 Teilnehmer:innen wenigstens ein:e Referent:in oder verantwortliche:r Mitarbeiter:in zur Verfügung steht;

Eine Förderung ist insbesondere nicht möglich bei:
• Maßnahmen, deren Programm weniger als zur Hälfte der Veranstaltungsdauer Themen im
Sinne der Jugendbildungsmaßnahmen umfassen;
• touristischen Unternehmungen, Erholungs- und Unterhaltungsveranstaltungen, Wettkämpfe, Kundgebungen, die laufende Arbeit von örtlichen Gruppen bzw. die laufende örtliche Tätigkeit von Einrichtungen, geschlossene Treffen von Chören, Orchestern, Laienspielgruppen sowie schul- und berufsqualifizierende Aus- und Fortbildungen; Exerzitien;

5. Dauer der Maßnahme

Zuwendungen können beantragt werden für
• 1-Tagesmaßnahmen (mindestens 6 Stunden)
• Mehrtagesmaßnahmen, jedoch in der Regel nicht länger als 10 Tage;
• Seminarreihen, wovon innerhalb von 8 Wochen mindestens 3 Abende mit je 2 Stunden durchzuführen sind; dabei sind ausschließlich Themen der Jugendbildung zu behandeln;

6. Umfang der Förderung

Förderungsfähige Kosten:
• Fahrtkosten
• Verpflegungs- und Übernachtungskosten
• Raummieten
• Honorare und Referent:innenkosten
• notwendige Arbeits- und Sachkosten, die im unmittelbaren inhaltlichen Zusammenhang mit der Maßnahme beim Träger oder bei Mitarbeiter:innen entstehen.

7. Höhe der Förderung

Der Zuschuss beträgt bis zu 12,00 € je Tag und Teilnehmer:in. Der Zuschuss darf den Fehlbetrag nicht übersteigen. Pro Seminarabend beträgt der Zuschuss 4,-€ pro Teilnehmer:in.

8. Verfahren/Antragstellung

Die Anträge sind auf einem Formblatt einzureichen.
Den Anträgen sind beizufügen:
• die Ausschreibung bzw. Einladung;
• die Teilnehmer:innen-Liste
• ein Bericht, aus dem
▪ die Zielsetzung der Maßnahme,
▪ der zeitliche Ablauf,
▪ das jeweilige Arbeitsthema und
▪ die angewandten Methoden ersichtlich sind.
Die Anträge sind 8 Wochen nach Durchführung der Maßnahme beim Kreisjugendring einzureichen.

1. Zweck der Förderung

Die Jugendleiter:innen der im Kreisjugendring Dillingen zusammengeschlossenen Jugendorganisationen werden durch eine Förderung der Teilnehmergebühren für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen in der Qualifizierung für ihre Tätigkeit unterstützt. Durch diese gezielte Verbesserung der Rahmenbedingungen für ehrenamtliche Jugendleiter:innen wird die Teilnahme an einer Grundausbildung erleichtert.

2. Gegenstand der Förderung

Die Teilnahme an Maßnahmen der Aus- und Fortbildung von Jugendleiter:innen an Jugendleiter:innenlehrgängen wird gefördert.

3. Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Jugendleiter:innen der Mitgliedsorganisationen des Kreisjugendrings Dillingen. In Einzelfällen können auch angehende Jugendleiter:innen aus Jugendinitiativen, die sich im Aufbau befinden und noch nicht Mitglied im Kreisjugendring Dillingen sind, gefördert werden.

4. Förderungsvoraussetzungen

Zu Aus- und Fortbildungsveranstaltungen für Jugendleiter:innen zählen alle Ausbildungslehrgänge für Jugendleiter:innen, die zur Erlangung oder Folgeausstellung der Juleica berechtigen. Ferner wird die Teilnahme an Aus- und Fortbildungsveranstaltungen des Bayerischen Jugendrings und seiner Gliederungen, der bayerischen Jugendbildungsstätten sowie der Bezirks-, Landes- und Bundesebene der Mitgliedsorganisationen des Kreisjugendrings Dillingen gefördert.

5. Umfang der Förderung

Förderungsfähige Kosten sind Fahrtkosten und Teilnahmegebühren. Die Höhe der Förderung beträgt 50 % der Selbstkosten, max. 50,- Euro pro Person. Jugendleiter.innen mit gültiger Juleica, oder einem Nachweis, dass die Juleica beantragt wurde, erhalten 75 % der Selbstkosten, max. 75,- Euro pro Person.

6. Verfahren

Die Antragstellung erfolgt auf einem Formblatt, spätestens 8 Wochen nach Abschluss der Aus- und Fortbildung. Beizufügen ist eine Teilnahmebestätigung des Trägers des Jugendleiter.innenlehrgangs sowie ein Nachweis der Fahrtkosten.

1. Zweck der Förderung

Die Förderung soll die Durchführung besonderer Projekte und Aktivitäten zu festgelegten inhaltlichen Schwerpunkten ermöglichen. Die Vollversammlung des Kreisjugendrings Dillingen beschließt dazu den inhaltlichen Schwerpunkt. Damit wird ermöglicht sowohl projekt- als auch zielgruppenorientiert neue Formen und Inhalte der Jugendarbeit aufzugreifen und zu erproben.

Aktuelles Schwerpunktthema (bis Ende 2025): „bio, regional, fair“
Das gewählte Schwerpunktthema soll nachhaltiges Handeln in der Jugendarbeit fördern. Beispiele: Zeltlager ohne Müll, Freizeiten nur mit regionalen Produkten, Workshops zum Thema Upcycling uvm.

2. Gegenstand der Förderung

Gegenstand der Förderung sind einmalige, zeitlich befristete Projekte und Aktivitäten der Jugendarbeit, die verantwortliches und selbständiges Handeln, kritisches Denken sowie soziales und solidarisches Verhalten fördern.

3. Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind die im Kreisjugendring Dillingen zusammengeschlossenen Jugendorganisationen.

4. Förderungsvoraussetzungen

Im Rahmen der Aktivitäten bzw. des Projekts sollen junge Menschen aus einem Gruppenprozess heraus ein politisches oder soziales Thema, entsprechend den von der Vollversammlung des Kreisjugendrings Dillingen festgelegten Schwerpunkt aufgreifen, Handlungsmöglichkeiten entwickeln und eine geeignete Idee umsetzen. Nach Abschluss sollen das eigene Handeln und der Erfolg bewertet werden.
Voraussetzung für eine Förderung ist der Nachweis einer Vorbereitungsphase, der Durchführung und der Auswertung einer solchen Maßnahme. Ebenfalls muss die durchgehende Beteiligung von jungen Menschen am Projekt bzw. der Aktivität nachgewiesen werden.
Nicht gefördert werden:
• Projekte und Aktivitäten, die bereits aus anderen Mitteln des Landkreises gefördert werden oder gefördert werden können.
• die laufende Gruppenarbeit/Verbandsarbeit.

5. Umfang der Förderung

Förderungsfähige Kosten:
• Honorare (Zahlungen von Honoraren dürfen nicht zur Finanzierung von Personalkosten aus einem Beschäftigungsverhältnis dienen).
• Fahrtkosten
• Mieten
• Unterkunft, Verpflegung
• Arbeitsmaterialien / Druckkosten
• Nebenkosten, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Aktivität stehen (z.B. Versicherungen)

6. Höhe der Förderung:

Gefördert werden können bis zu 80 % der förderungsfähigen Kosten. Die Fördersumme wird je nach Projekt festgelegt.

7. Verfahren/Antragstellung:

Mindestens 8 Wochen vor Beginn des Projekts muss eine Voranmeldung auf einem dafür vorgesehenen Formblatt mit folgendem Inhalt eingereicht werden:
• Beschreibung des Projekts
• Kosten- und Finanzierungsplan

8. Bewilligung

Der Vorstand des Kreisjugendrings Dillingen entscheidet über die Anträge im Einzelfall.
Der Antragsteller erhält einen vorläufigen Bescheid, in dem die Förderungssumme enthalten ist.

9. Verwendungsnachweis

Die Abrechnungsbedingungen werden im vorläufigen Bescheid mitgeteilt.
Der Abrechnung sind beizulegen:
• Bericht über den tatsächlichen Ablauf des Projekts
• Ausschreibungen, Veröffentlichungen, Zeitungsberichte
• Kosten- und Finanzierungsübersicht
Aufgrund der vorgelegten Abrechnung bewilligt der Vorstand des KJR den Zuschuss.

1. Zweck der Förderung

Die im Kreisjugendring Dillingen zusammengeschlossenen Jugendorganisationen sollen über geeignete Geräte und Materialien verfügen, um ihre pädagogische Arbeit wirkungsvoll und erfolgreich zu gestalten. In Abgrenzung zur Förderverpflichtung der Gemeinden, werden durch den Landkreis lediglich Materialien gefördert, die landkreisweit genutzt werden.

2. Gegenstand der Förderung

Gefördert wird die Beschaffung/Reparatur von Geräten und Materialien für die Jugendarbeit. Folgende Geräte und Materialien können gefördert werden:
• Fachliteratur für Jugendarbeit
• Kleinsportgeräte (z.B. Bälle, Sportnetze, Tischtennisplatten)
• Technische Geräte in den Bereichen Audio, Video und Foto
• Musikinstrumente und Liederhefte für die Gruppenarbeit
• Gruppenzelte und Lagerzubehör

3. Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind die im KJR zusammengeschlossenen Jugendorganisationen.

4. Förderungsvoraussetzungen

Der:die Antragsteller:in muss zusichern, dass die beschafften Geräte/Materialien in seinen bzw. ihren Besitz übergehen und ausschließlich für Zwecke der Jugendarbeit genutzt werden. Bei Auflösung einer Jugendgemeinschaft sollen Geräte weiterhin für Zwecke der Jugendarbeit verwendet werden.
Nicht gefördert werden Geräte/Materialien, die dem kommerziellen Einsatz dienen.

5. Umfang der Förderung

Förderungsfähige Kosten
• Anschaffungskosten
• Reparaturkosten
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 30 % der förderungsfähigen Kosten, unter Berücksichtigung eines jährlichen Höchstbetrages von 750 € pro Zuwendungsempfänger:in.

6. Verfahren/Antragstellung

Die Anträge sind mit Antragsformular (Anlage) einmal jährlich, jedoch bis spätestens zum 01.11. für das laufende Haushaltsjahr beim Kreisjugendring Dillingen einzureichen. Neben einem Kosten- und Finanzierungsplan sind die Belege in Kopie beizufügen. Das Antragsformular gilt als Verwendungsnachweis.

7. Bewilligung

Der Kreisjugendring Dillingen bewilligt den Zuschuss im Rahmen seines Haushalts für das laufende Haushaltsjahr.

8. Verwendungsnachweis

Mit der Annahme des Zuschusses erklärt der Zuwendungsempfänger die zweckentsprechende Verwendung des Zuschusses.

1. Zweck der Förderung

Mit dieser Förderung sollen Jugendorganisationen dabei unterstützt werden, die von ihnen genutzten Einrichtungen auf einem zeitgemäßen und funktionalen Standard zu erhalten bzw. auf einen solchen zu bringen.

2. Gegenstand der Förderung

Gefördert werden die entstehenden Aufwendungen zur Renovierung und Ausstattung von bestehenden Jugendräumen, Jugendtreffs und Jugendheimen und zur erstmaligen Nutzung von Räumlichkeiten für diesen Zweck.

3. Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind die im Kreisjugendring Dillingen zusammengeschlossenen Jugendorganisationen.

4. Förderungsvoraussetzungen

Fachliche Anforderungen, Bedarf
Das zu fördernde Objekt muss von dem Antragsteller oder der Antragstellerin zweckentsprechend genutzt werden und soll in baulicher und konzeptioneller Hinsicht den fachlichen Anforderungen entsprechen, wie sie an Einrichtungen dieser Art zu stellen sind.
Eine Förderung ist nur insoweit möglich, als die Einrichtung zum Erhalt und zur Verbesserung der Infrastruktur der Jugendarbeit dient und ein Bedarf nachgewiesen wird. In den Fällen, in denen ein:e Antragsteller:in nicht Eigentümer des Gebäudes ist, muss gesichert sein, dass die Einrichtung nach deren Fertigstellung ausschließlich dem oder der Antragsteller:in zur zweckentsprechenden Nutzung zur Verfügung steht.

5. Zweckbindung

Gefördert werden nur solche Einrichtungen, die vorrangig und weit überwiegend für Zwecke der Jugendarbeit genutzt werden. Mit der Förderung verpflichtet sich der oder die Antragsteller:in, dass die Einrichtung im Rahmen des Möglichen durch andere anerkannte Träger der Jugendarbeit genutzt werden kann.

6. Art und Umfang der Förderung

Der Zuschuss beträgt bis zu 30 % der förderungsfähigen Gesamtkosten, maximal 750,- € pro Jahr. Mindestantragssumme: 50,- €.

7. Förderungsfähige Kosten

Förderungsfähig sind die Aufwendungen zur Renovierung der betroffenen Räumlichkeiten, insbesondere die Ausstattung mit Mobiliar, Aufwendungen für Bodenbeläge und Vorhänge, Instandsetzung sanitärer Anlagen, wärmedämmende Maßnahmen, Instandsetzung der elektrischen Anlagen und weitere notwendige Installationen.

8. Verfahren/Antragsstellung

Die Anträge sind mit Antragsformular (Anlage) einmal jährlich, jedoch bis spätestens zum 01.11. für das laufende Haushaltsjahr beim Kreisjugendring Dillingen einzureichen. Neben der Beschreibung der baulichen Maßnahme sind ein Kosten- und Finanzierungsplan sowie die Belege in Kopie beizufügen. Das Antragsformular gilt als Verwendungsnachweis.

9. Bewilligung

Der Kreisjugendring Dillingen bewilligt den Zuschuss im Rahmen seines Haushalts für das laufende Haushaltsjahr.

10. Verwendungsnachweis

Mit der Annahme des Zuschusses erklärt der:die Zuwendungsempfänger:in die zweckentsprechende Verwendung des Zuschusses.

1. Zweck der Förderung

Mit dieser Art der Förderung sollen eintägige Aktionen und Veranstaltungen unterstützt werden, die die Entwicklung der jeweiligen Gruppe fördern bzw. die Gruppenstruktur stärken. Dabei sollen schwerpunktmäßig Anträge von kleinen Organisationen oder sich im Aufbau befindlicher Gruppen berücksichtigt werden, für die eigene mehrtägige Aktionen nicht durchführbar sind.

2. Gegenstand der Förderung

Gefördert werden Eintagesaktionen aus denen der oben genannte Förderzweck hervorgeht. Eine klare Abgrenzung zur Förderung des Bereiches Jugendbildung ist erforderlich.

3. Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind die im Kreisjugendring Dillingen zusammengeschlossenen Jugendorganisationen.

4. Förderungsvoraussetzungen

Die Mindestteilnehmerzahl sollte 8 Personen nicht unterschreiten.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Veranstaltungen mit kommerziellem Charakter sowie kontinuierliche Angebote, wie wöchentliche Gruppenstunden.

5. Art und Umfang der Förderung

In der Regel liegt die Förderung zwischen 50,- und 100,-€.

6. Verfahren

Die Antragstellung erfolgt auf einem Formblatt, spätestens 8 Wochen nach Abschluss der Tagesaktion. Es muss eine Ausschreibung mit erkennbarem Schwerpunkt der Maßnahme sowie eine Kostenaufstellung vorgelegt werden.

Alle Förderrichtlinien

Die gesamten Förderrichtlinien stehen hier als Download (*.pdf Datei) zur Verfügung. Natürlich können die Richtlinien auch in unserer Geschäftsstelle angefordert werden.