Zeltplatzordnung

des Kreisjugendrings Dillingen a.d.Donau

auf dem KJR-Zeltlagerplatzes „Michelsberg“, Thalheim/Fronhofen

  1. Die Benutzung erfolgt auf eigene Gefahr.
  2. Der Kreisjugendring haftet nicht für Schäden, die infolge der Benutzung entstehen. Der/die verantwortliche Leiter:in der Gruppe ist für den geordneten Betrieb des Zeltlagers verantwortlich. Bei Zuwiderhandlungen gegen die Vertragsbedingungen, Beschädigungen und für Schäden auf Nachbargrundstücken, sowie am Gebäude und dessen Einrichtungen haftet der/die Platzmieter:in zivil- und strafrechtlich. Entstandene Schäden sind unverzüglich dem Platzwart zu melden.

Die Lagerleitung ist für die Einhaltung folgender Punkte verantwortlich:

  • Einhaltung der Nachtruhe ab 22.00 Uhr.
  • Der Steinbruch darf nicht benutzt werden. Der Steinbruch gehört nicht zum Zeltplatz. Das Betreten ist auf eigene Gefahr.
  • Der Aufenthalt im nahegelegenen Steinbruch ist ab 22.00 Uhr verboten. Der Steinbruch gehört nicht zum Zeltplatz. Die Benutzung ist auf eigene Gefahr.
  • Das Hirschgehege ist Privatbesitz und gehört nicht zum Zeltplatz.
  • Das Zelten und Lagern außerhalb des vorgeschriebenen Platzes ist verboten. Bodenveränderungen dürfen nicht vorgenommen werden!
  • Das Baden, sowie die Befischung in der Kessel ist verboten.
  1. Der Aufenthalt muss von erwachsenen Personen beaufsichtigt und geleitet werden.
  1. Für Ordnung und Sauberkeit auf allen Anlagen des Zeltplatzes ist von den Lagerleiter:innen zu sorgen.
  • Bei Nichtbeanstandung wird die Kaution innerhalb von 2 (zwei) Wochen nach Abreise der Gruppe zurück überwiesen.
  • Wir weisen darauf hin, dass der Zeltplatz kein kommerzieller Campingplatz ist. Das Aufstellen von Wohnwagen u. ä. ist verboten.
  • Der Zeltplatz dient der Jugendarbeit. Ausschweifungen (Alkohol, Lärm, Vandalismus) werden nicht akzeptiert, da sie dem Ruf des Zeltplatzes schaden.
  1. Die Beleger:innen werden gebeten, mit dem Gebäude, den Einrichtungsgegenständen und der Anlage sorgfältig umzugehen. Bei Mehrfachbelegung ist im Umgang mit anderen Gruppen Rücksicht zu nehmen. Die Benutzung der sanitären Anlagen ist abzusprechen.
  1. Die Benutzer:innen des Zeltplatzes sind verpflichtet, den anfallenden Müll sorgfältig zu trennen, zu sortieren und selbst zu entsorgen!
  • Glas, Papier, Metall (Dosen) und Kunststoff sind von den Zeltplatzbenutzer:innen selbst zu Wertstoffstationen bzw. zum Recyclinghof Bissingen-Thalheim zu bringen!
  • Der nicht verwertbare Restmüll ist in mitgebrachten Behältnissen (z.B. Müllsäcke) zu sammeln und von den Zeltplatzbenutzer:innen selbst wieder mitzunehmen und ordnungsgemäß zu entsorgen.
  • Verbrennen von Müll (auch Papier) auf den Feuerstellen und vergraben auf dem Gelände ist strengstens verboten! Dies ist eine Ordnungswidrigkeit im Sinne der Abfallgesetze und kann mit einer empfindlichen Geldbuße geahndet werden!
  1. Bei Verstößen gegen diese Müllordnung wird die entrichtete Kaution nicht zurückerstattet. Zudem behält sich der Kreisjugendring vor, Anzeige zu erstatten.
  1. Schutz des Platzes: Sämtliche Kraftfahrzeuge sind auf dem Parkplatz abzustellen. Das Befahren des Lagerplatzes mit Kfz ist während der Dauer des Zeltlagers verboten.
  1. Die Zufahrten gelten als Rettungsweg und dürfen nicht zugeparkt werden und müssen stets freigehalten werden
  1. Feuer darf nur in den dafür bestimmten Feuerstellen entzündet werden. Vorsicht bei extremer Trockenheit.
  1. Aus dem Wald darf grundsätzlich kein Holz geholt werden. Der Platzwart gibt Auskunft, welches Holz verwendet werden darf.
  1. Bei Beschädigungen oder Störungen ist unser Zeltplatzwart Ansprechpartner. Dessen Anweisungen sind Folge zu leisten.
  1. Das Tragen von Modemarken wie Thor Steinar, Consdaple, Ansgar Aryan und ähnlichen Marken mit Kundenorientierung im rechtsextremen Umfeld wird untersagt.
  1. Bei Beendigung des Lagers ist/sind vor der Abreise
  • das gesamte Gelände zu säubern.
  • der angefallene Müll ordnungsgemäß zu entsorgen.
  • die Toiletten und Waschräume hygienisch zu reinigen.
  • den Keller sauber verlassen.
  • die Übergabe erfolgt mit dem Zeltplatzwart vor Ort.
  1. Die obengenannten Regelungen sind Bestandteil des Belegungsvertrages.

Der Kreisjugendring Dillingen a.d.Donau dankt Ihnen für Ihr Verständnis und wünscht Ihnen, dass der Aufenthalt auf dem Jugendzeltplatz viel Freude bereitet und zu einem schönen Erlebnis wird.

Stand: VS 10.01.13/14

Wertstoffstationen der umliegenden Gemeinden

BissingenMühlenweg: an der alten Kläranlage und am Feuerwehrhaus
Diemantsteinbei Haus Nr. 21
UnterringingenGemeindeverbindungsstraße nach Leihheim
FronhofenOrtsausgang Richtung Tuifstädt bzw. Thalheim
Oberliezheimhinter dem ehemaligen Lagerhaus
Bissingen-ThalheimÖffnungszeiten

Mittwoch 14.00 – 17.00 Uhr, Samstag 09.00 – 13.00 Uhr

Reyclinghof

Bissingen-ThalheimÖffnungszeiten:Mittwoch 14.00 – 17.00 Uhr, Samstag 09.00 – 13.00 Uhr