Neue Freibeträge für das Ehrenamt
Seit 01. Januar 2021 gelten neue Steuer-Pauschalen für Ehrenamtliche und Übungsleiter/innen.
Hier ein Überblick:
Freibetrag für Übungsleiter/innen (§ 3 Nr. 26 EStG)
- 3.000 Euro (bisher 2.400 Euro)
- Gilt für pädagogische Tätigkeiten (wie z.B. Betreuungsarbeit)
Ehrenamtsfreibetrag (§ 3 Nr. 26a EStG)
- 840 Euro (bisher 720 Euro)
- Gilt für sonstige Tätigkeiten (wie z.B. Verwaltungs- oder Vorstandsarbeit)
Diese Summe kann pro Kalenderjahr von einer Person steuerfrei und sozialversicherungsfrei als Nebenverdienst eingenommen werden.
Weitere vertiefende Informationen dazu auf der Webseite des Bayerischen Landesamtes für Steuern.