Neue Freibeträge für das Ehrenamt

Seit 01. Januar 2021 gelten neue Steuer-Pauschalen für Ehrenamtliche und Übungsleiter/innen.

Hier ein Überblick:

Freibetrag für Übungsleiter/innen (§ 3 Nr. 26 EStG)

  • 3.000 Euro (bisher 2.400 Euro)
  • Gilt für pädagogische Tätigkeiten (wie z.B. Betreuungsarbeit)

Ehrenamtsfreibetrag (§ 3 Nr. 26a EStG)

  • 840 Euro (bisher 720 Euro)
  • Gilt für sonstige Tätigkeiten (wie z.B. Verwaltungs- oder Vorstandsarbeit)

Diese Summe kann pro Kalenderjahr von einer Person steuerfrei und sozialversicherungsfrei als Nebenverdienst eingenommen werden.

Weitere vertiefende Informationen dazu auf der Webseite des Bayerischen Landesamtes für Steuern.